Visas

Für Unternehmen, die die Antragstellung stellvertretend für individuelle Passinhaber übernehmen, gelten dieselben Vorschriften wie für reguläre Antragsteller.


Es gibt zwei Möglichkeiten zur Einreichung eines Visumantrags:


1.) Antragsunterlagen können postalisch, als Einschreiben, übersandt werden. Es liegt in

der Verantwortung des Antragstellers die Sendung selbstständig zu verfolgen, und den

Eingang der Sendung nachzuweisen. Das Generalkonsulat übernimmt keinerlei Verantwortung für etwelche Verluste des Sendungsinhaltes auf dem Postweg.



2.) Die persönliche Übergabe des Visaantrages ist nach Erteilung eines Termins über das

Online Buchungssystem des Generalkonsulats möglich.

Termine bei der Visaabteilung können Online, über den folgenden Link gebucht werden. (Link)

Unterlagen, die unter Erteilung eines persönlichen Termins eingereicht werden,

müssen in einem Umschlag präsentiert werden, auf dem der genaue Inhalt detailliert

aufgelistet ist.

Zu den auf dem Umschlag zu hinterlassenen Informationen gehören: Namen der

Antragsteller, Handynummer und eine genaue Aufzählung des Inhaltes, Adresse u.

Telefonnummer des Antragstellers, Anzahl der Reisepässe u. entsprechende

Nationalität, Art u. Anzahl beigelegter Kopien von Reisepässen u.

Aufenthaltsgenehmigungen, ein adressiert und als Einschreiben frankierter

Rückumschlag, Betrag der beigefügten Gebühren, Anzahl der beigelegten Passbilder

u. Antragsformulare, etc.


Bitte beachten !!!! Bei persönlicher Übergabe wird der Inhalt des Umschlages nicht auf Korrektheit überprüft. Es wird lediglich der Betrag der beigelegten Gebühr nachgezählt. 

 

Die persönliche Abholung von Reisepässen mit ausgestellten Visa ist nicht möglich.

Reisepässe werden ausschließlich postalisch zurückübersandt.   

 

Achtung!!!

Zugang zum Generalkonsulat wird nur unter Vorlage der Bestätigung eines persönlichen Termins erteilt!

Unvollständig eingereichte Anträge finden keine Beachtung und werden nicht bearbeitet.

Die Verantwortung zur Vollständigkeit der Antragsunterlagen liegt beim Antragsteller selbst.