
Zwei Möglichkeiten zur Einreichung eines Visumantrags:
Antragsunterlagen können postalisch, als Einschreiben, übersandt werden. (Es liegt in der Verantwortung des Antragstellers, die Sendung selbstständig zu verfolgen und den Eingang der Sendung nachzuweisen.)
Unterlagen, die unter Erteilung eines persönlichen Termins eingereicht werden, müssen in einem Umschlag präsentiert werden, auf dem der genaue Inhalt detailliert aufgelistet ist.
Zu den auf dem Umschlag zu hinterlassenen Informationen gehören: Namen der Antragsteller, Handynummer und eine genaue Aufzählung des Inhaltes, Adresse u. Telefonnummer des Antragstellers, Anzahl der Reisepässe u. entsprechende Nationalität, Art u. Anzahl beigelegter Kopien von Reisepässen u. Aufenthaltsgenehmigungen, ein adressiert und als Einschreiben frankierter Rückumschlag, Betrag der beigelegten Gebühren, Anzahl der beigelegten Passbilder u. Antragsformulare, etc.
Achtung!!!
Unvollständig eingereichte Anträge finden keine Beachtung und werden nicht bearbeitet.
Die Verantwortung zur Vollständigkeit der Antragsunterlagen liegt beim Antragsteller selbst.
Obligatorisch einzureichende Dokumente bei Beantragung eines Touristenvisums
(Single Entry / Einmalige Einreise):
Antragsformular¹ (Link)
Originalreisepässe (Mindestgültigkeit bei Einreise in Ägypten, 6 Monate)
2 deutliche Kopien des Reisepasses
2 deutliche Kopien des deutschen Personalausweises bzw. des gültigen Aufenthaltstitels für Deutschland (Mindestgültigkeit bei Einreise in Ägypten, 6 Monate)
2 aktuelle Passbilder mit weißem Hintergrund
35 € pro Antrag in bar für deutsche Staatsangehörige (32 € Visumsgebühr + 3 € Bearbeitungsgebühr).
Für Antragsteller anderer Staatsangehörigkeiten beträgt die Gebühr für ein Touristenvisum mit einmaliger Einreise 51 € pro Antrag in bar (48 € Visumsgebühr + 3 € Bearbeitungsgebühr).
adressiert und als Einschreiben frankierter Rückumschlag²
Das Visum weist eine Gültigkeit von drei Monaten, ab Ausstellungsdatum aus, und erlaubt dem Antragsteller die einmalige Einreise in die A.R. Ägypten zu touristischen Zwecken. Innerhalb des Gültigkeitszeitraums von drei Monaten ist es dem Antragsteller erlaubt, sich maximal 30 Tage in Ägypten aufzuhalten.
Bearbeitungszeit
Ab dem nachweislichen Eingangstag der Antragsunterlagen beim Generalkonsulat muss mit einer Bearbeitungszeit von mindestens 3 Werktagen gerechnet werden. Wochenenden, als auch deutsche oder ägyptische Feiertage gelten nicht als Werktage, noch ist der Postweg als Bearbeitungszeit miteinzukalkulieren!
Bitte beachten Sie!!!
Reisepässe können nicht persönlich entgegengenommen werden, sondern werden ausschließlich auf dem Postweg an seinen Besitzer zurückübersandt (nähere Informationen siehe ²)!!!
Express – Visa existieren nicht, und werden nicht ausgestellt!!!
Weitere Modalitäten zur Ausstellung zur Visumsausstellung:
Multiple Entry Visa / Visa mit mehrfacher Einreisemöglichkeit:
Die obligatorisch einzureichenden Dokumente entsprechen denen des Visums mit einfacher Einreisemöglichkeit (siehe Single Entry). Die einzureichende Gebühr weicht ab. Im Falle der Beantragung eines Visums mit mehrfacher Einreisemöglichkeit beträgt die Gebühr 107 € pro Antrag in bar (104 € Visums- + 3 € Bearbeitungsgebühr).
Das Visum weist eine Gültigkeit von sechs Monaten, ab Ausstellungsdatum aus, und erlaubt dem Antragsteller die mehrmalige Einreise in die A.R. Ägypten zu touristischen Zwecken. Innerhalb dem Gültigkeitszeitraum von sechs Monaten ist es dem Antragsteller erlaubt, sich maximal 90 Tage in Ägypten aufzuhalten.
Business – Visum:
Die obligatorisch einzureichenden Dokumente entsprechen denen des Visums mit einfacher Einreisemöglichkeit (siehe Single Entry).
Zusätzlich muss ein Einladungsschreiben des empfangenden Unternehmens in Ägypten beigefügt werden, oder ein Schreiben des Konferenzgebers.
Die einzureichende Gebühr weicht ab. Im Falle der Beantragung eines Business – Visums mit einfacher Einreisemöglichkeit beträgt die Gebühr 107 € pro Antrag in bar (104 € Visums- + 3 € Bearbeitungsgebühr).
Im Falle der Beantragung eines Business – Visums mit mehrfacher Einreisemöglichkeit beträgt die Gebühr 147 € pro Antrag in bar (144 € Visums- + 3 € Bearbeitungsgebühr).
Fünf Jahres Visum für Ägypten / Multiple Entry
Gerne teilen wir Ihnen mit, dass Inhaber eines gültigen Reisepasses unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit ein Visum mit einer Gültigkeit von fünf Jahren beantragen können. Die Gebühr hierfür beträgt 1.128 Euro + 3 Euro, insgesamt 1.131 Euro.
Dieses Visum berechtigt zu einem Aufenthalt in Ägypten von maximal sechs Monaten pro Einreise.
Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen einzureichen:
Ein Reisepass mit einer Gültigkeit von mehr als sechs Monaten
Zwei aktuelle Passfotos mit weißem Hintergrund
Entrichtung der vorgeschriebenen Gebühren
Vollständig ausgefülltes Antragsformular
Zwei Kopien des Reisepasses
Vorlage eines Reiseprogramms, eines Mietvertrags, eines Eigentumsnachweises einer Wohnung oder die Angabe des Grundes für die Beantragung eines Fünfjahresvisums
Ehepartner ägyptischer Staatsbürger:
Die obligatorisch einzureichenden Dokumente entsprechen denen des Visums mit einfacher Einreisemöglichkeit (siehe Single Entry).
Zusätzlich muss eine offizielle und als gültig anerkannte Heiratsurkunde in Kopie eingereicht werden.
Es fällt keine Visumsgebühr an.
Kinder ägyptischer Eltern:
Die obligatorisch einzureichenden Dokumente entsprechen denen des Visums mit einfacher Einreisemöglichkeit (siehe Single Entry).
Zusätzlich muss ein offizieller und als gültig anerkannter Nachweis (ägyptisches Personenstandsdokument) in Kopie eingereicht werden, der die ägyptische Staatsbürgerschaft der Eltern belegt.
Es fällt keine Visumsgebühr an.
Personen ägyptischen Ursprungs:
Die obligatorisch einzureichenden Dokumente entsprechen denen des Visums mit einfacher Einreisemöglichkeit (siehe Single Entry).
Zusätzlich muss ein offizieller und als gültig anerkannter Nachweis (ägyptisches Personenstandsdokument) in Kopie eingereicht werden, der die vormalige ägyptische Staatsbürgerschaft nachweist.
Es fällt keine Visumsgebühr an.
Wichtige allgemeingültige Hinweise!!!
Das Generalkonsulat hat das Recht, sich die Ausstellung eines Visums vorzubehalten. Seitens des Generalkonsulates besteht keinerlei Verpflichtung gegenüber dem Antragsteller, Gründe zur Ablehnung bei Nicht-Ausstellung eines Visums zu nennen.
Entsprechend wird dazu geraten, Buchungen von Urlaubsreisen oder Flügen erst zu tätigen, nachdem Ihnen ein Visum nachweislich ausgestellt wurde und Ihnen zur weiteren Verwendung in Ihrem Reisepass vorliegt.
Das Generalkonsulat ist nicht verantwortlich für die Inhalte und Informationen anderer Webseiten, außer der offiziellen Webseite des Generalkonsulats.
Telefonisch kann die Visumsabteilung über die folgenden Telefonnummern erreicht werden:
069 – 955134 24 oder 069 – 955134 17
¹ Das Antragsformular muss elektronisch auf dem Computer ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden. Handschriftlich ausgefüllte Antragsformulare werden nicht akzeptiert.
² Es ist obligatorisch, dass der Rückumschlag vom Antragsteller so vorbereitet wird, dass dieser über den nach persönlicher Präferenz ausgewählten Kurier-/Postservice selbstständig verfolgt werden kann. Die Gebühren zur Rücksendung des Reisepasses an seinen Inhaber sind vom Antragsteller vollständig selbst zu leisten.
Das Generalkonsulat übernimmt keinerlei Verantwortung für den Postweg und mögliche Verluste auf demselben.
Aufruf zur Mitwirkung
Sollten Sie als Antragsteller von einer dritten Partei darüber informiert worden sein, dass die Ausstellung von Express-Visumsanträgen existiert, werden Sie höflichst darum gebeten, dem Generalkonsulat die Identität des Anbieters bekanntzugeben, da es sich um irreführende Täuschungsversuche und folglich Betrugsfälle handelt.