Es gibt zwei Möglichkeiten zur Einreichung der Unterlagen:
1.) Antragsunterlagen können postalisch, als Einschreiben, übersandt werden. Es liegt in
der Verantwortung des Antragstellers die Sendung selbstständig zu verfolgen, und den
Eingang der Sendung nachzuweisen. Das Generalkonsulat übernimmt keinerlei Verantwortung für etwelche Verluste des Sendungsinhaltes auf dem Postweg.
2.) Diepersönliche Übergabedes Visaantrages istnach Erteilung eines Termins über das
Online Buchungssystem des Generalkonsulats möglich.
Termine bei der Visaabteilung können Online, über den folgenden Link gebucht werden. (Link)
Anweisungen:
Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen, Produktlisten, Analysen- und TÜV Zertifikate, Freiverkaufsbescheinigungen u.a. müssen von der für den Firmensitz zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) beglaubigt sein.
Gesundheits- Genusstauglichkeits- und Radioaktivitätsbescheinigungen für Lebensmittel, Lebensmittelzusätze, Fleisch- oder Geflügelprodukte und Getränke müssen vom zuständigen Gesundheits- bzw. Veterinäramt, oder alternativ vom Regierungspräsidium beglaubigt sein.
Alle urkundlichen Dokumente wie zum Beispiel Vollmachten (Power of Attorney), Agenturverträge (Agency Agreement), Bestätigungen und Änderungen derselben, Verpflichtungserklärungen, Handelsregisterauszüge, Bewerbungen für Ausschreibungen, von einem allgemein ermächtigten Übersetzer angefertigte und gestempelte Übersetzungen müssen vom Präsidenten des zuständigen Landgerichts beglaubigt sein.
Dokumente, die in deutscher Sprache ausgefertigt sind (z.B. ein Handelsregisterauszug) können nur dann legalisiert werden, wenn eine Übersetzung in die arabische, englische oder französische Sprache beigefügt ist. Von einem vereidigten Übersetzer angefertigte und gestempelte Übersetzungen müssen, wie oben erwähnt, vom zuständigen Landgerichtspräsidenten beglaubigt sein.
Mit Ausnahme der Ursprungszeugnisse werden keine elektronischen Stempel/Unterschriften akzeptiert. Stempel auf einer Blanco-Seite werden nicht legalisiert.
Gebühren:
Legalisation einer kommerziellen Urkunde: 205 €
Zusätzliche Gebühr für die Legalisation der Übersetzung: 80 €
Die Gebühren sind bei Antragstellung in bar zu entrichten. Eine Zahlung per Kreditkarte oder Überweisung ist nicht möglich.
Bearbeitungsdauer:
Am Nachmittag der Antragstellung / am Nachmittag desselben Werktages: bei persönlicher Abgabe.
Bei postalischer Abwicklung: 10 Werktage nach Eingang