Legalisation von öffentlichen Urkunden & Privatdokumenten




Es gibt zwei Möglichkeiten zur Einreichung der Unterlagen:

1.) Antragsunterlagen können postalisch, als Einschreiben, übersandt werden. Es liegt in

der Verantwortung des Antragstellers die Sendung selbstständig zu verfolgen, und den

Eingang der Sendung nachzuweisen. Das Generalkonsulat übernimmt keinerlei Verantwortung für etwelche Verluste des Sendungsinhaltes auf dem Postweg.



2.) Die persönliche Übergabe des Visaantrages ist nach Erteilung eines Termins über das

Online Buchungssystem des Generalkonsulats möglich.

Termine bei der Visaabteilung können Online, über den folgenden Link gebucht werden. (Link)


Anweisungen:

1- Ägyptische behördliche Urkunden müssen zunächst mit dem Vorbeglaubigungsvermerk des ägyptischen Außenministeriums versehen werden.

2- Deutsche behördliche Urkunden müssen  von einer höheren Zuständigkeitsstelle vorbeglaubigt werden. Je nach Zuständigkeitsbereich, bspw. das Landratsamt bzw. das Regierungspräsidium.

3- Deutsche Studienzeugnisse für ägyptische Studierenden benötigen zunächst die Vorbeglaubigung der ägyptischen Kulturabteilung in Berlin.

4- Deutschsprachige Arbeitszeugnisse, Arbeitsverträge u. Ä. benötigen vor der Legalisation eine Beglaubigung durch die zuständige Handelskammer, dem zuständigen Ministerium oder Landgericht. Anschließend folgt die Übersetzung.

5- Legalisation von Fahrzeugdokumenten (Fahrzeugrechnungen, Ursprungszeugnisse…usw)  ist ausschließlich unter persönlicher Vorsprache des Fahrzeugeigentümers möglich.

6- Die Dokumente müssen in Original eingereicht werden. Wenn die Kopie eines Dokuments legalisiert werden soll, dann muss diese als beglaubigte Kopie vorliegen (versehen mit einem Originalstempel der deutschen bzw. ägyptischen Behörde).

7- Dokumente, die in deutscher Sprache ausgefertigt sind können nur dann legalisiert werden, wenn eine Übersetzung in die arabische Sprache beigefügt ist. Von einem vereidigten Übersetzer angefertigte und gestempelte Übersetzungen müssen, vom zuständigen Landgerichtspräsidenten vorbeglaubigt sein.


Gebühren:

  • Legalisation einer nicht-kommerziellen Urkunde: 80 €

  • Zusätzliche Gebühr für die Legalisation im Falle einer Übersetzung: 80 €

  • Die Gebühren sind bei Antragstellung in bar zu entrichten. Eine Zahlung per Kreditkarte oder Überweisung ist nicht möglich.



Bearbeitungsdauer:

  • Am Nachmittag der Antragstellung / am Nachmittag desselben Werktages: bei persönlicher Abgabe.

  • Bei postalischer Abwicklung: 10 Werktage nach Eingang